Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung
Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Statistisch gesehen passieren die meisten Unfälle jedoch in der Freizeit oder im Haushalt. Unfälle können eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit hervorrufen. Der Geschädigte ist oft nicht mehr oder für lange Zeit nicht mehr in der Lage, seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Um die finanziellen Nachteile eines Unfallschadens auszugleichen, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung eine notwendige Maßnahme.
Invalidität und Leistung
Ein dauerhafter Unfallschaden führt zur Feststellung eines Invaliditätsgrades. In der Regel erfolgt dies nach der sogenannten Gliedertaxe in Prozent. Hier ist festgelegt, wie hoch der Invaliditätsgrad nach Verlust oder Beeinträchtigung bestimmter Gliedmaßen oder Sinnesorgane ist. Entsprechend des festgestellten Invaliditätsgrades kommt die Versicherungssumme zur Auszahlung. Dabei unterscheidet man zwischen der Grund- und der Höchstsumme. Die Höchstsumme ergibt sich aus dem gewählten Progressionslevel, das bei den meisten Versicherern mit 500% seine Obergrenze erreicht. Hat ein Versicherter eine Grundsumme von 30.000 Euro mit einer 500%igen Progression gewählt, würde er bei einer Vollinvalidität 150.000 Euro ausbezahlt bekommen. Die Versicherung leistet auch bei Schäden, die innerhalb eines Jahres als Folgeerscheinung eines Unfalls auftreten.
Todesfallleistung
Die im Vertrag festgelegte Todesfallsumme wird an den Bezugsberechtigten ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer der Unfallversicherung an den Folgen eines Unfalles verstirbt. Aber auch für die Invaliditätsleistung hat sie eine hohe Bedeutung. Die private Unfallversicherung kann sich bis zu 13 Monaten Zeit lassen, die Versicherungssumme auszuzahlen, solange der endgültige Invaliditätsgrad nicht feststeht. Ist aber eine Todesfallleistung im Vertrag enthalten, wird ein Vorschuss in der Höhe dieser Leistung sofort ausgezahlt.
Zusatzbausteine Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Die Unfallversicherung bietet eine Reihe von Zusatzbausteinen. Der Einschluss des Unfallkrankenhaustagegeldes deckt nicht nur den Bereich der gesetzlichen Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten ab, sondern entschädigt den Versicherten auch für Mehraufwendungen, die durch den Krankenhausaufenthalt entstehen. Das Genesungsgeld (bei manchen Unfallversicherungen einfach Krankenhaustagegeld Plus) wird während der Genesungsphase für den gleichen Zeitraum gezahlt, für den Anspruch auf Krankenhaustagegeld bestand.
Die Unfallrente
Wird durch die Unfallversicherung eine dauerhafte Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit festgestellt, erhält der Versicherte die von ihm im beantragte monatliche Unfallrente prozentual angepasst an den Grad der Invalidität. In der Regel wird ab einer 50%igen Invalidität die volle Unfallrente gezahlt.