Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gehört zum Zweig der Individualversicherungen. Sie tritt immer dann ein, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und übernimmt in der Regel die Kosten eines Anwalts, das heißt die Anwaltsgebühren. Die Wahl des jeweiligen Anwalts kann vom Versicherungsnehmer frei bestimmt werden. Weiterhin übernimmt die Rechtsschutzversicherung Zeugengelder und Sachverständigenhonorare sowie Gerichtskosten. Diese werden vom Staat erhoben und setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Streitwert.
Strafkautionen werden meist bis zu einem Betrag von 50.000 Euro durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Diese Gelder dienen dazu, den Versicherungsnehmer vor einem Strafvollzug zu bewahren.
Nicht übernommen werden Geldstrafen sowie Bußgelder durch die Rechtsschutzversicherung.

Neben der finanziellen Unterstützung steht die Rechtsschutzversicherung dem Versicherungsnehmer auch mit Fachkenntnissen zur Verfügung. Meist werden kostenlose Hotlines angeboten, die im Schadensfall sofort klare Auskünfte geben.

Schon für etwa 5 Euro im Monat kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Ein recht geringer Aufwand, wenn man bedenkt, dass jedes Jahr etwa 20 Millionen Deutsche ihre Interessen vor Gericht verfechten.

Abschluß einer Rechtsschutzversicherung

In der Regel werden bei Abschluß einer Rechtsschutzversicherung so genannte Selbstbeteiligungen vereinbart. Das sind jene Kosten, die der Versicherungsnehmer je Schadensfall selbst übernehmen muss. Meist betragen diese zwischen 150 und 250 Euro je Schadensfall. Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung europaweit; viele Versicherungen bieten mittlerweile auch einen weltweiten Schutz an.

Arten der Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann für verschiedene Zweige abgeschlossen werden, etwa die Arbeits- oder Verkehrsrechtsschutz oder die Grundstücksrechtsschutz. Viele Versicherungsnehmer entscheiden sich aber auch für ein Komplettpaket, welches alle Leistungen beinhaltet.
Im Falle der Arbeitsrechtsschutzversicherung beispielsweise greift diese ein, wenn dem Versicherungsnehmer unrechtmäßig gekündigt wurde, er ein negatives Arbeitszeugnis erhalten hat oder auch bei Nichtzahlung von Lohn oder Gehalt.

Neben diesen wichtigsten Arten der Rechtsschutzversicherung gibt es noch diverse andere Unterarten, welche abgeschlossen werden können. Beispiele hierfür sind etwa die Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, die Sozialgerichtsrechtsschutz, die Straf-Rechtsschutz oder auch die Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

Die Wohnungs- oder Grundstücksrechtsschutz greift bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Nachbarn ebenso ein wie bei Differenzen mit der Stadt oder Gemeinde.