Kfz-Versicherung
Was ist eine KFZ-Versicherung?
Eine KFZ Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter unerläßlich. Die günstigste Variante, die KFZ-Haftpflichversicherung, ist in Deutschland für alle Fahrzeugführer gesetzlich vorgeschrieben und muss für jedes angemeldete Fahrzeug abgeschlossen werden.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung sichert alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die in Folge eines Unfalls auftreten können.
Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem vom Alter des Fahrzeugführers sowie vom Alter des Fahrzeuges selbst. Auch der Beruf des Versicherungsnehmers sowie eventuelle Eintragungen in das Verkehrsregister nehmen Einfluss auf die Höhe des Beitrages. Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung sinkt, je länger ein Fahrzeugführer unfallfrei fährt. Dies bezeichnet man auch als Schadensfreiheitsrabatt.
Der Vertrag zur KFZ-Haftpflichtversicherung läuft in der Regel für ein Jahr und kann jährlich (meist zum Ende des Jahres) gekündigt werden.
KFZ-Teilkaskoversicherung
Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Teilkaskoversicherung freiwillig. Sie kann als Zusatz zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und bietet dementsprechend mehr Leistungen. Der Beitrag ist höher als der zur Haftpflichtversicherung und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So richtet sich dieser Beitrag beispielsweise nach dem Typ des versicherten Fahrzeuges ( Fahrzeuge werden in verschiedene Typenklassen unterteilt, je nach Risiko des Diebstahls). Auch die so genannte Regionalklasse spielt eine Rolle bei der Bestimmung des Beitrages. Fahrzeuge in ländlichen Gegenden sind laut Statistik etwa weitaus weniger in Unfälle verwickelt; dementsprechend geringer fällt für diese Fahrzeuge der Beitrag aus. Auch die durchschnittliche jährliche Fahrleistung spielt eine ganz entscheidende Rolle bei Bestimmung des Beitrages zur Versicherung.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung sichert die Teilkaskoversicherung auch Schäden ab, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder Glasschäden am Fahrzeug entstehen. Allerdings werden nur Schäden abgedeckt, die am eigenen Fahrzeug entstehen.
Fahrzeughalter, die eine Teilkaskoversicherung abschließen, müssen eine so genante Selbstbeteiligung wählen; damit wird der Betrag bezeichnet, den der Fahrzeughalter im Falle eines Unfalls selbst tragen muss.
KFZ-Vollkaskoversicherung
Die KFZ-Vollkaskoversicherung ist ebenfalls ein Zusatz zur Haftpflichtversicherung. Anders als die Teilkaskoversicherung deckt diese aber auch Schäden ab, die an fremden Fahrzeugen entstehen.
Auch Schäden, die durch Eigenverschulden am Unfall entstehen, deckt diese Versicherung ab. Ist der Unfallgegner nicht mehr zu ermitteln oder verfügt dieser über keinen ausreichenden Versicherungsschutz, springt ebenfalls die Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden ein.