Gesetzliche Krankenversicherung

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat, der im Großen und Ganzen für seine Bürger da ist. Ein wesentlicher Bestandteil ist die gesetzliche Krankenversicherung als Teil des Sozialversicherungssystems. Danach besteht für jeden Arbeitnehmer, der mit seinem Bruttoeinkommen einen jährlich neu festzulegenden Betrag nicht überschreitet, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn er die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, dann hat er die Möglichkeit, sich privat zu versichern.

Es ist noch gar nicht so lange her, da haben die verschiedenen Gruppierungen der gesetzlichen Krankenversicherung versucht, die Zahl ihrer Beitragszahler zu erhöhen, indem sie sich mit günstigen Beitragssätzen gegenseitig unterboten. Seit dem 01.01.2009 gehört dies nun der Vergangenheit an. An diesem Tag trat der Gesundheitsfonds in Kraft, nach welchem der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich ist. Derzeit liegt dieser Satz bei 14,9 % des monatlichen Bruttoeinkommens. Getragen wird der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer, wobei auf letzteren noch 0,9 % Arbeitnehmerzusatzbeitrag entfallen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind genauestens definiert und festgelegt. Man kann diese im Fünften Buch Sozialgesetzbuch nachlesen. Die Leistungen werden von den Krankenkassen nach dem Sachleistungsprinzip erbracht und dienen einerseits der Prävention und andererseits der Behandlung von Krankheiten. Durch die enorme Kostenexplosion reichen die Leistungen der Krankenkassen bei weitem nicht mehr aus und so sind die Versicherten verpflichtet, sich bis zum Erreichen einer bestimmten Höhe, an den Kosten zu beteiligen.

Natürlich kann man nun einwenden, dass ein privat Versicherter mit günstigerem Beitrag wesentlich mehr Leistung ohne Zusatzkosten erhält, aber hier steckt der Fehler im Detail. Bei den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung wird jedes Familienmitglied, das über kein eigenes Einkommen verfügt, automatisch krankenversichert und das sogar beitragsfrei. Wer sich privat versichert, der tut dies nur für seine Person. Wenn die Familienmitglieder mitversichert werden sollen, dann muss für diese ein eigener Beitrag gezahlt werden. Der vermeintlich günstige Beitrag der Privatversicherten errechnet sich durch das individuelle Risiko der betreffenden Person, abhängig von Beruf und Alter, während die gesetzliche Krankenversicherung die Beiträge nach dem Einkommen der versicherten Person berechnet.

Wesentlicher Vorteil der Pflichtversicherten ist, dass die Leistungen der Krankenkassen festgeschrieben sind. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind jeweils individuell verhandelbar.